Unsere Leistungen

Vorsorgeuntersuchungen

Gesundheitsvorsorge ab 35 Jahren

Der Gesundheits-Check-up dient der Früherkennung von Krankheiten ins­besondere von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Nierenerkrankungen und Diabetes.

Rechtzeitig erkannt, können Krank­hei­ten im Frühstadium behandelt, und damit mögliche Folge­erkran­kungen redu­ziert bzw. Heilungs­chan­cen verbessert werden. Die Gesetzliche Gesundheitsuntersuchung am 35 beinhalten Urinstatus; Gesamtcholesterin, Blutzucker und die Körperliche Untersuchung. Jede ansonsten gewünschte Leistung ohne eine medizinsich triftigen Grund fallen unter Igel Leistungen

Hautkrebsscreenung ab 35 Jahren

Diese sinnvolle und zuzahlungsfreie Vorsorgemaßnahme wird für die Versicherten ab einem Alter von 35 Jahren alle zwei Jahre angeboten. Einige Krankenkassen bieten diese Vorsorgeuntersuchung bereits ab dem 20.Lebensjahr an. Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrer Krankenkasse.

Untersucht werden hierbei die gesamte Haut des Körpers, die sichtbaren Schleimhäute und die Nägel.

Bei verdächtigen Hautveränderungen erfolgt eine weitere Diagnostik und Behandlung.

Diese Vorsorgemaßnahme kann einzeln durchgeführt werden, jedoch auch in Kombination mit der ebenfalls ab dem 35. Lebensjahr alle zwei Jahre durchzuführenden Gesundheitsuntersuchung (am besten gleich mit der Überprüfung Ihres Impfschutzes).

Männerkrebsvorsorge ab 45 Jahren

Männer haben über die gesetzliche Krankenkasse ab dem 45. Lebensjahr einen Anspruch auf die Krebsvorsorgeuntersuchung mit Untersuchung der Haut, der Prostata und der äußeren Geschlechtsorgane, ab dem 50. Lebensjahr auch mit Tastuntersuchung des Enddarms und einem Test auf Blutbeimengungen im Stuhlgang.

Darmkrebsvorsorge ab 50 Jahren

Ab dem 50. Lebensjahr bis zur Vollendung des 55. Lebensjahres besteht der Anspruch auf die jährliche Durchführung eines fäkalen Okkultblut-Tests. Bei einem positiven Befund sollte der komplette Darm untersucht werden.
Ab dem vollendeten 55. Lebensjahr kann zwischen dem fäkalen Okkultblut-Test alle 2 Jahre oder einer Darmspiegelung im Abstand von 10 Jahren gewählt werden. Risikopatienten sind natürlich von dieser Regelung ausgenommen und werden besonders engmaschig kontrolliert .

Jugendarbeitsschutzuntersuchung ( Ausbildungsbeginn vor dem 18 Lebensjahr )

Gemäß Jugendarbeitsschutzgesetz ist die Jugendschutzuntersuchung Pflicht für alle Jugendlichen, die vor dem 18. Lebensjahr eine Berufsausbildung oder berufliche Tätigkeit beginnen möchten. Die Erstuntersuchung erfolgt dabei vor Aufnahme der Ausbildung.

Zweck der Untersuchung ist es, eine Gefährdung der Gesundheit durch die Aufnahme der beabsichtigten Tätigkeit zu vermeiden.

Eine Nachuntersuchung soll vor dem Ablauf des 1. Beschäftigungsjahres durchgeführt werden, sofern der Jugendliche bis dahin das 18.Lebensjahr noch nicht vollendet hat. Die Untersuchung beinhaltet eine Anamnese nach standardisiertem Fragebogen, eine Ganzkörper- sowie eine Urinuntersuchung.

Gegebenenfalls werden Ergänzungsuntersuchungen beim Facharzt veranlasst. Die Kosten für die Untersuchung werden nicht von den Krankenkassen, sondern vom zuständigen Gewerbeaufsichtsamt übernommen. Für die Untersuchungen erhalten Sie die Formulare bei Ihrer Gemeindeverwaltung. Erstuntersuchung (§ 32 JArbSchG). Erste Nachuntersuchung (§ 33 JArbSchG) Impfpass nicht vergessen!

Jugendgesundheitsuntersuchung J1 12-14 Jahre

Diese vorletzte, sehr wichtige Vorsorgeuntersuchung (J1) sollte zwischen 12 und 14 Jahren (vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) stattfinden. Es ist eine Kontrolle der körperlichen und seelischen Gesundheit, der komplett von den Krankenkassen übernommen wird.
Im Rahmen dieser Vorsorge werden Größe, Gewicht und der Impfstatus sowie Blut und Harn überprüft. Bei der körperlichen Untersuchung klärt der Arzt die pubertären Entwicklungsstadien sowie den Zustand der Organe, des Skelettsystems und der Sinnesfunktionen ab. Fehlhaltungen aufgrund von Wachstumsschüben sowie chronische Krankheiten können bei der J1 frühzeitig erkannt und entsprechend behandelt werden. Auch auf eventuelle Hautprobleme und Essstörungen wie Magersuchtoder Übergewicht wird eingegangen.

Weitere Informationen: http://www.j1-info.de/j1/

Jugendgesundheitsuntersuchung J2 16-17 Jahre

Die Vorsorgeuntersuchung J2  für Jugendliche ist im Alter von 16 bis 17 Jahren.
Diese Vorsorgeuntersuchung soll Jugendlichen auch nach der J1(vom 12. Geburtstag bis zum vollendeten 15. Lebensjahr) eine Möglichkeit zum Gesundheits-Check-Up bieten. Wenn Erwachsene mindestens alle zwei Jahre ihre Gesundheit kontrollieren sollten, so gilt dies auch für Jugendliche bis zur Volljährigkeit. In dieser Phase werden oft wichtige Entscheidungen getroffen, wie z.B. für die spätere Berufswahl. Dabei kann auch die Gesundheit eine wichtige Rolle spielen. So sind für Allergiker einige Berufe nicht geeignet. Zu den Schwerpunkten der J2 gehört das Erkennen bzw. die Behandlung von Pubertäts- und Sexualitätsstörungen, von Haltungsstörungen, Kropfbildung bis hin zur Diabetes-Vorsorge. Der Arzt berät den Jugendlichen bei Fragen des Verhaltens, der Sozialisation, der Familie und der Sexualität sowie der Berufswahl. Der Jugendliche kann im Rahmen der Vorsorge, wenn er will, auch alleine ohne Eltern ein vertrauensvolles Gespräch mit seinem Arzt führen.

Impfungen

Impfungen sind wichtig, damit ein Kind frühzeitig einen ausreichenden Schutz gegen schwere Infektionen aufbauen kann. Impfungen verhindern den Ausbruch gefährlicher Krankheiten, die häufig mit Komplikationen verbunden sind und für die es zum Teil auch heute noch keine geeignete Therapie gibt.
Hier finden Sie alle offiziellen Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) am Robert Koch-Institut (RKI) in Berlin. Weitere Informationen: http://www.impfen-info.de

Kontakt

0241 571828 info@praxis-delonge.de